OP Einverständnis

OP-Narkose-Einverständnis

OP/Narkose-Einverständniserklärung

Patientenbesitzer

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Die genannte Tierärztin / der genannte Tierarzt hat mich in einer mir verständlichen Form über die der Art des geplanten Eingriffs und die Bedeutung der Krankheit sowie die möglichen Behandlungsformen aufgeklärt. Mir wurden sowohl das Ziel der anstehenden operativen Behandlung als auch mögliche Risiken und nachteilige Folgen – auch im Vergleich zu anderen Behandlungsmöglichkeiten – ausführlich erläutert und ich habe dazu

Fragen

Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben und akzeptiere die Zahlungsbedingungen. Der Unterzeichner haftet für die Rechnungsschuld.

um

Mir (Besitzer/Überbringer) ist klar, dass für den Eingriff extra ein OP-Team und entsprechendes Material und Medikamente bereit gehalten werden. Aus diesem Grunde sollten Sie in dringlichen Fällen den OP Termin immer mindestens 24h vorher absagen. Findet die Operation ohne entsprechend fristgerechte Absage nicht statt, sind wir leider gezwungen 30% der oben genannten Kosten als Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Sie haben die Möglichkeit innerhalb von drei Werktagen nach geplantem OP-Termin und nicht fristgerechter Absage uns einen Nachweis zu erbringen, dass dringliche Gründe für das Nichterscheinen vorlagen (bspw. Erkrankung, Unfall etc.).

Narkoseaufklärung

Während der Narkose wird der Patient in einen Schlafzustand mit Verlust des Bewusstseins und des Schmerzempfindens versetzt. Außerdem kommt es zu einer Erschlaffung der Muskulatur, um Abwehrreaktionen zu verhindern. Es gibt die unterschiedlichsten Gründe für eine notwendige Narkose: Routineeingriffe (Kastration, Zahnbehandlungen), chirurgische Eingriffe (nach Unfällen oder bei Erkrankungen/Brüchen/Wundversorgung etc.) oder für diagnostische Zwecke (Bildgebende Diagnostik wie Röntgenuntersuchungen, CT oder Endoskopie, Probenentnahme etc.).

Narkosevorbereitung:

Diese beginnt bereits am Tag vor der geplanten Narkose: der Patient sollte mindestens zwölf Stunden vorher nicht mehr gefüttert (auch keine kleinen Leckerlies) werden. Wasser hingegen darf Ihr Tier zu sich nehmen. Meist erfolgte bereits zuvor eine Blutentnahme, andernfalls wird diese während der prä-anästhetischen Untersuchung am Tag des Eingriffes vorgenommen. Die Organwerte (v.a. Niere und Leber) geben uns Aufschlüsse darüber, wie gesund Ihr Tier ist und welches Narkosemanagement gewählt wird. Das Narkoserisiko ergibt sich aus dem Gesundheitszustand des Tieres. Oftmals, um die Aufregung für den Patienten so gering wie möglich zu halten, verabreichen wir eine Prämedikation (angstlösend und entspannend). Vor der Narkoseeinleitung kann reiner Sauerstoff über die Atemluft zugeführt (Präoxigenierung) werden: Das Blut wird mit Sauerstoff gesättigt, um somit einer Sauerstoff-Unterversorgung der Organe während der Narkoseeinleitung vorzubeugen.

Narkoseablauf:

Als Erstes (Ausnahmen sind sehr unruhige oder aggressive Patienten) wird ein intravenöser Katheter zur Einleitung der Allgemeinanästhesie (Gabe der anästhetischen Medikamente) gelegt. Dieser Zugang ermöglicht uns auch, während der Operation die routinemäßig durchgeführte Dauertropfinfusion Ihres Tieres zu gewährleisten. Nach dem Einschlafen des Patienten wird der Tubus (Narkosegaszufuhr) in die Trachea platziert. Mit Hilfe von EKG (Elektrokardiogramm), Pulsoxymetrie (Sauerstoffsättigung), Kapnographie (Zusammensetzung der Gase in der Atemluft), nicht invasive Blutdruckmessung, Kontrolle von Schleimhäuten und Atmungsfrequenz; Messung der Körperinnentemperatur werden alle Narkosestadien genauestens überwacht. Für diese standardmäßigen Narkoseüberwachung ist stets ein Anästhesist zuständig. Während der Inhalationsnarkose für die Dauer der OP atmet das Tier ein Narkosegas-Sauerstoff-Gemisch ein. Vorteil ist einerseits, dass der Organismus nicht mit weiteren intravenösen unnötigen Medikamenten belastet wird, andererseits kann bei Komplikationen jederzeit das Narkosegas abgedreht werden (reine Sauerstoffbeatmung). Die Dauer der Narkose ist abhängig von der Art des Eingriffs. Die Narkoseausleitung erfolgt durch das Abstellen des Narkosegases und/oder durch die Gabe eines Gegenmittels.

Narkosenachsorge:

Das Erwachen aus der Narkose findet gesteuert und unter Aufsicht statt. Deshalb wird Ihnen das Tier auch nicht einfach im „Dämmerschlaf“ ausgehändigt, sondern wacht ruhig und langsam bei uns auf. Erst bei vollem Bewusstsein, bereits selbstständig gehfähig, wird der Patient entlassen. Bei unfall- oder krankheitsbedingten Operationen ist oft ein mehrtägiger stationärer Aufenthalt nötig. Da viele Tiere nach einer Narkose ein hohes Schlafbedürfnis zeigen, sollten Sie dem Tier daher einen warmen und ruhigen Platz anbieten sowie generell Stress vermeiden. Mit dem Fressen nach der Narkose muss gewartet werden, bis der Hund wach genug ist und sich nicht mehr verschlucken kann. Beginnen Sie mit kleinen Futtermengen. Sollte Ihr Vierbeiner am Tag der Narkose abends erbrechen, ist das nicht ungewöhnlich. Ist das Tier aber die Tage danach sehr ruhig, frisst und trinkt nicht, stellen sie es erneut bei uns vor.

 

Risiken, Nebenwirkungen, Komplikationen

Kein medizinischer Eingriff ist völlig risikofrei! Trotz modernster Geräte, der ständigen Überwachung der Vitalparameter Ihres Tieres durch geschulte Anästhesisten und größter Sorgfalt unseres Teams können dennoch Komplikationen auftreten. Das hängt von dem Gesundheitsstatus bzw. der Grunderkrankung Ihres Vierbeiners ab.

Durch die Gabe von Betäubungsmittel und/oder Schmerzmittel können Übelkeit, Erbrechen auftreten, die ggf. medikamentös behandelt werden müssen. Ein deshalb längerer stationärer Aufenthalt ist selten, aber denkbar.

Haut- oder Weichteilschäden durch Injektionen (Nadeln, Katheter): Infektionen, Abszesse, Gewebsnekrosen, Blutergüsse, Entzündungen, Gefäßreizungen sind möglich; meist temporär (selbstlimitierend) und/oder gut behandelbar. Selten sind Operationen nötig; sehr selten entstehen dabei Blutvergiftungen oder Entzündungen der inneren Organe.

Nervenschäden: Nervenreizungen können durch Injektionen (Nadeln, Katheter), Druck und Zerrung (trotz korrekter Lagerung) entstehen; sind aber auch meist nur kurzzeitig andauern und/oder gut therapierbar. Sehr selten sind sie länger andauernd bzw. verbleiben Schäden (Blindheit, Lähmungen, Schmerzen).

Überempfindlichkeitsreaktionen/Allergische Reaktionen sind durch angewandte Mittel (Medikamente, Desinfektionsmittel) in Form von Hautirritationen oder Juckreiz, Kreislauf- oder Atembeschwerden auftreten; sehr selten ergeben sich lebensbedrohliche anaphylaktische Reaktionen mit Herz- und oder Atemproblemen oder Organversagen.

 

 

In der Anästhesie werden Medikamente, die Auswirkungen – wie beispielsweise Blutdruckabfälle, Verlangsamung des Herzschlages oder Rhythmusstörungen - auf das Herzkreislaufsystem haben, angewandt. Am Herzkreislaufsystem vorerkrankte Patienten haben ein erhöhtes Narkoserisiko und können durchaus auch bei Komplikationen zu Tod kommen. Tiere mit Vorerkrankungen (z. B. Nieren-oder Herzpatienten) sowie ältere Tiere sind stärker gefährdet und benötigen ein spezielles Narkosemanagement.

Durch das Einführen des Beatmungstubus bzw. einer Larynxmaske, durch Verletzungen an Rachen, Kiefer, Kehlkopf, Luftröhre oder Stimmbändern können durch Atemstörungen und Krämpfe der Kehlkopf- oder Bronchialmuskulatur temporäre Atemnot, Schluckbeschwerden oder Heiserkeit auftreten. Stimmbandschädigungen mit bleibender Heiserkeit sind sehr selten. Eine zusätzliche Behandlung (Medikamente, Überwachung, weitere Maßnahmen) von Atemstörungen (durch Blutungen oder Schwellungen) könnte, v.a. nach Kopf- und Halseingriffen, nötig sein.

Durch Manipulation im Rachenraum (Freihalten der Atemwege) kann es - wenn auch sehr selten - zu Schäden an den Zähnen oder ggf. auch Zahnverlust kommen.

Lungenentzündungen/Aspirationspneumonien, Lungenabszesse, bleibende Lungenschäden oder akutes Lungenversagen durch das Einatmen von hervorgebrachten Mageninhalt ist möglich, v.a. wenn das Tier wie zuvor angeraten nicht ausreichend nüchtern gehalten wurde. In einigen Fällen, bei Störungen der Harnblasenentleerung (z.B. nach Blasensteinentfernung), ist das Legen eines Harnblasenkatheters (vorbeugend) oder das manuelle Entleeren der Blase notwendig. Ein längerer stationärer Aufenthalt ist dadurch möglich.

Bei Einsatz von Fremdblut(bestandteilen) besteht das Risiko einer allergischen Reaktion, Thrombosen, Infektion/Fieber oder Lungenversagen; sehr selten bilden sich auch ohne Fremdblutzusatz Blutgerinnsel, die sich durch die Gefäße im Körper bewegen und auch Gefäße verschließen können, was zu Organschäden (z.B. in der Lunge/Lungenembolie) und/oder zum Tod führen kann.

Organschäden sind auch bei der eher selten auftretenden Malignen Hyperthermie, einer stark erhöhten Körperinnentemperatur (durch eine hochgradige lebensbedrohliche Stoffwechselstörung), möglich. Mit Hilfe intensivmedizinischer Betreuung und medikamentöser Behandlung wird versucht, den Organschäden (v.a. Niere, Gehirn, Darm) entgegen zu wirken.

Kosten

Die Kosten für Narkosen und assoziierte Leistungen sind in der Gebührenordnung (GOT) für Tierärzte aufgeführt. Weitere Kosten (Voruntersuchungen, Narkosevorbereitung und -überwachung, chirurgischer Eingriff) sind nicht enthalten und werden separat berechnet.

Einverständnis

Unter den oben genannten Voraussetzungen bestätige ich, dass ich die angegebenen Informationen verstanden habe und mit vollem Wissen und Einverständnis die Risiken akzeptiere, die mit diesem Verfahren verbunden sind. Ich verstehe, dass mir die Notwendigkeit der Anwendung von Anästhesie, ihre Variationen und ihre Auswirkungen erklärt wurden, und ich gebe hiermit mein Einverständnis für die Anwendung der genannten Anästhesie. Mir wurden in verständlicher Weise sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung sowie die Therapie und notwendige Nachbehandlung erläutert. Mit meiner Unterschrift erteile ich meine Einwilligung zur besprochenen Behandlung.

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