Neue Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe tritt ab 01.01.2024 in Kraft

Einleitung

Die "Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe", die im Juni 2023 beschlossen wurde und am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, ist ein bedeutender Schritt zur Förderung des Tierschutzes und zur Kontrolle der Population freilebender Katzen im Stadtgebiet. Diese Verordnung, basierend auf dem Tierschutzgesetz, zielt darauf ab, das Leiden und die Gesundheitsrisiken für freilebende und freilaufende Katzen zu reduzieren, indem sie spezifische Maßnahmen wie Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten für Katzenhalter vorsieht. Durch diese Maßnahmen sollen nicht nur das Wohl der Tiere sichergestellt, sondern auch das Zusammenleben von Mensch und Tier in der urbanen Umgebung von Karlsruhe harmonisiert werden.

Übersicht

Die Katzenschutzverordnung, die im Juni 2023 veröffentlicht wurde, tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und zielt darauf ab, das Wohlergehen freilebender Katzen im Stadtgebiet zu verbessern. Hier ist eine umfassende Zusammenfassung:

  1. Geltungsbereich: Die "Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe" gilt für das gesamte Stadtgebiet von Karlsruhe.
  2. Ziel der Verordnung: Hauptzweck der neuen Katzenschutzverordnung ist der Schutz freilebender Katzen vor Leiden und Schäden.
  3. Definitionen: In der "Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe" werden Begriffe wie "Katze", "freilebende Katze" und "Katzenhalter/-in" definiert.
  4. Pflichten für Katzenhalter/-innen: Laut der "Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe" müssen freilaufende Halterkatzen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden.
  5. Kastrationspflicht: Die "Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe" schreibt die Kastration freilaufender Halterkatzen vor.
  6. Kennzeichnung und Registrierung: Die "Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe" verlangt, dass Halterkatzen durch einen Mikrochip oder eine Ohrtätowierung gekennzeichnet und in einem Haustierregister eingetragen werden.
  7. Registrierungsdienste: Die "Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe" nennt Tasso e.V. oder FINDEFIX als mögliche Registrierungsstellen.
  8. Nachweis der Kastration und Registrierung: Gemäß der "Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe" muss der Nachweis der Kastration und Registrierung auf Verlangen vorgelegt werden.
  9. Ausnahmeregelungen: Die "Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe" sieht mögliche Ausnahmen von der Kastrationspflicht vor.
  10. Maßnahmen gegenüber Katzenhalter/-innen: Die "Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe" ermöglicht Maßnahmen gegen Katzenhalter/-innen, die die Vorschriften nicht einhalten.
  11. Maßnahmen gegen freilebende Katzen: Die "Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe" erlaubt es der Stadt, freilebende Katzen zu kastrieren, zu kennzeichnen und zu registrieren.
  12. Ermächtigung der Stadt Karlsruhe: Laut der "Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe" kann die Stadt Karlsruhe aktiv werden, um die Einhaltung der Verordnung zu gewährleisten.
  13. Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen: Die "Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe" betont die Verhältnismäßigkeit und den Tierschutz.
  14. Verantwortlichkeit der Eigentümer: Die "Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe" verpflichtet auch Eigentümer, die nicht Halter sind, zur Duldung der Maßnahmen.
  15. Unterstützung durch Eigentümer: Eigentümer müssen laut der "Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe" bei der Ergreifung von Katzen auf ihrem Gelände unterstützen.
  16. Anpassungszeitraum: Die "Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe" gibt Katzenhalter/-innen sechs Monate Zeit, um sich auf die neuen Regelungen einzustellen.
  17. Vorteile der Verordnung: Die "Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe" soll das Risiko von Krankheiten und Verkehrsunfällen für Katzen verringern.
  18. Öffentliches Interesse: Die "Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe" dient dem öffentlichen Interesse, indem sie das Leiden und die Überpopulation freilebender Katzen adressiert.

Welche Ausnahmen gibt es?

In der "Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe" sind Ausnahmen von der Kastrationspflicht für freilaufende Halterkatzen vorgesehen. Diese Ausnahmen erlauben es Katzenhaltern unter bestimmten Umständen, ihre Katzen von der ansonsten obligatorischen Kastration auszunehmen. Die spezifischen Kriterien oder Bedingungen für solche Ausnahmen sind in der Verordnung wie folgt festgelegt:

  1. Antragsstellung für Ausnahmen: Katzenhalterinnen und Katzenhalter können bei der Stadt Karlsruhe einen Antrag auf Ausnahme von der Kastrationspflicht stellen.
  2. Berücksichtigung individueller Fälle: Die Entscheidung über die Gewährung einer Ausnahme erfolgt auf individueller Basis. Das bedeutet, dass jeder Fall einzeln betrachtet und bewertet wird.
  3. Abwägung von Interessen: Bei der Entscheidung über eine Ausnahme wird eine Abwägung zwischen den öffentlichen Interessen des Tierschutzes und den individuellen Interessen der Katzenhalter vorgenommen.
  4. Mögliche tierschutzrechtliche Belange: Die Verordnung berücksichtigt auch, dass in einigen Fällen tierschutzrechtliche Belange eine Rolle spielen können, die gegen eine Kastration sprechen.
  5. Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes: Die Möglichkeit von Ausnahmen dient der Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, der sicherstellt, dass die Maßnahmen der Verordnung nicht über das notwendige Maß hinausgehen.

Zusammenfassend können also Ausnahmen von der Kastrationspflicht gewährt werden, wenn spezielle Umstände dies rechtfertigen und eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen Interessen erfolgt.

Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe
Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe 3

Was kostet eine Kastration eines Katers oder Katze mit Chippen?

Die Kosten für die Kastration eines Katers oder einer Katze sowie das zusätzliche Chippen können je nach Region, Tierarztpraxis und spezifischen Umständen variieren. Hier sind allgemeine Schätzungen für Deutschland:

  1. Kastration eines Katers: Die Kosten für die Kastration eines Katers liegen in der Regel zwischen 100 und 180 Euro.
  2. Kastration einer Katze: Die Kastration einer Katze ist meist etwas teurer als bei einem Kater, da der Eingriff komplizierter ist. Die Kosten können zwischen 175 und 250 Euro betragen.
  3. Chippen: Das Einsetzen eines Mikrochips kostet im Durchschnitt etwa 20 bis 40 Euro. Der Mikrochip dient zur Identifikation des Tieres und ist in vielen Fällen für die Registrierung in einem Haustierregister erforderlich.

Zusammengefasst können die Gesamtkosten für die Kastration und das Chippen eines Katers etwa 120 bis 220 Euro und für eine Katze etwa 205 bis 290 Euro betragen. Es ist zu beachten, dass diese Angaben nur Richtwerte sind. Die genauen Kosten sollten direkt bei der jeweiligen Tierarztpraxis erfragt werden. In einigen Fällen bieten Tierärzte Paketpreise für Kastration und Chippen an, die günstiger sein können. Außerdem gibt es regionale Unterschiede und unterschiedliche Preisgestaltungen in verschiedenen Praxen.

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